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   VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00790   

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https://dejure.org/2010,68789
VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00790 (https://dejure.org/2010,68789)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.12.2010 - AN 14 K 10.00790 (https://dejure.org/2010,68789)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - AN 14 K 10.00790 (https://dejure.org/2010,68789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Jugendhilfekosten; gewöhnlicher Aufenthalt der Kindsmutter in der Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00790
    Dagegen spricht, dass der Gesetzgeber die Vorschrift nicht in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und das Sozialgesetzbuch übernommen hat (vgl. BSGE 63, 93).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00790
    Ob bei der Verbüßung einer Freiheitsstrafe der Haftort den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts darstellt ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4.6.1997 - 1 C 25/96) eine Einzelfallfrage, bei der nicht alleine auf die Dauer der Inhaftierung abgestellt werden kann, sondern auch die sonstigen Lebensumstände Berücksichtigung finden müssen.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00790
    Die Rechtsprechung greift deshalb auf die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zurück (vgl. z.B.: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 21.5.2010 -12 BV 09.1973 - BayVGH vom 25.1.2001 unter Hinweis auf BVerwGE 99, 158).
  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 12 BV 09.1973

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00790
    Die Rechtsprechung greift deshalb auf die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zurück (vgl. z.B.: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 21.5.2010 -12 BV 09.1973 - BayVGH vom 25.1.2001 unter Hinweis auf BVerwGE 99, 158).
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